Jugendhilfeausschuss beschließt Kürzung in der Kinder- und Jugendarbeit

24.06.2010

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Gestern wurde im Jugendhilfeausschuss (JHA) der „ Eckpunktebeschluss zur Verlängerung der Leistungsverträge“ beschlossen, den die Ampelkoalition eingebracht hatte.

 

Leistungsverträge für die Offene Kinder- und Jugendarbeit werden zunächst bis 2011 verlängert

Es wurde beschlossen, dass ein großer Teil der Leistungsverträge bis Ende 2014 verlängert werden soll. Doch es wird auch Verträge geben, die zunächst nur für ein Jahr, also bis Ende 2011, verlängert werden sollen. Dazu gehören auch die Leistungsverträge im Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. 

 

Denn für die Offene Kinder- und Jugendarbeit soll möglichst bis Dezember 2010 ein „gesamtstädtisches Konzept erarbeitet werden, dass den aktuellen Entwicklungen Rechnung (trägt).“ Leider nützte der Hinweis auf bereits erarbeitete Grundlagen (wie die Teilfachplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit oder das Konzept zur Mobilen Jugendarbeit) und getätigte Beschlüsse (wie der zum Erhalt der Standorte der Jugendeinrichtungen) nichts.  Regine Weißenfeld, die Vorsitzende des JHA, sagte lediglich zu, dass mit diesem Konzept  „nicht alles neu erfunden werden soll“, sondern das vorhandene Grundlagen bzw. Arbeitsergebnisse in das Konzept integriert würden.  Nach den Sommerferien wird dieses Konzept voraussichtlich im Rahmen von Sitzungen des Unterausschusses des Jugendhilfeausschusses erarbeitet werden.

 

Keine Zahlung der tariflichen Steigerungen mehr

Ein weiterer Bestandteil dieses Beschlusses ist das  „Einfrieren“ der Leistungsverträge auf dem Niveau von 2009. Das entspricht, so sagen es die Vertreter/-innen der Ampelkoalition, einer 8% bis 10% -Kürzung  der städtischen Personalkostenförderung. Diese Kürzung betrifft auch die Jugendverbände und ihre Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, da diese Teil des Leistungsvertragspaketes sind. 

 

Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Träger nun?

Die Angestellten erhalten ab dem kommenden Jahr keine Tarifsteigerungen mehr. Sie werden dann schlechter bezahlt als zum Beispiel die Kolleginnen und Kollegen, die bei der Stadt angestellt sind oder die in den Nachbarstädten arbeiten. Es besteht die Gefahr, dass es mittelfristig schwieriger wird,  qualifiziertes Personal in dem Arbeitsfeld zu halten. Dies wäre fatal, weil der Pädagoge bzw. die Pädagogin die wichtigste Ressource für die Kinder- und Jugendarbeit ist. 

 

Oder die Tarifsteigerungen werden an die Angestellten gezahlt mit der Folge, dass für das pädagogische Angebot nicht genug Geld zur Verfügung steht. Es wird demnach zur Kürzung des pädagogischen Angebotes kommen müssen, damit der Träger seine Existenz nicht grundsätzlich gefährdet. Benachteiligt werden dann die Kinder, Jugendlichen und Eltern.

 

Download des Eckpunktebeschlusses hier

 

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